
Fahr bloss vorsichtig!
Vor zwei Jahren stand ich hier auch schon mal und durfte unverrichteter Dinge wieder abziehen… ein Bremslichtschalter war der Spielverderber. Diesmal hatte ich mir die Horizontjägerin genau angeschaut und nichts gefunden. Also Termin vereinbart und pünktlich auf den Hof der TÜV NORD Station Norderstedt gerollt.
Alles lief ohne Probleme, auch die Probefahrt stellte kein Hindernis dar… obwohl: irgendwie mag ich es immer noch nicht, wenn sich ein fremder Fahrer (oder auch Fahrerin!) auf mein Motorrad setzt.
Dann gingen die Prüfer ins Büro und ich dachte schon ans Bezahlen, als einer der Prüfer wieder rauskam. Es gäbe da ein Problem(!) und „vielleicht hat der Besitzer ja Einfluß auf die Maschine“! Seine Worte, im Ernst! Auf dem Weg zur Maschine erklärt er mir, einer der Nebelscheinwerfer funktioniert nicht… wtf?
Und ich könnte schwören, die Horizontjägerin grinste mich an, während mir eine Stimme ins Ohr flüsterte „Na Chef?? Krieste das hin?“
Der Prüfer schaltete die Zündung und die Schweinwerfer an und tatsächlich: der rechte Schweinwerfer blieb dunkel!
Nur zur Einordnung: Ein defekter Nebelscheinwerfer ist ein erheblicher Mangel bei der Hauptuntersuchung (TÜV) und führt zum Nichtbestehen der Prüfung. Da Nebelscheinwerfer zur lichttechnischen Einrichtung des Fahrzeugs gehören, müssen sie laut der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) einwandfrei funktionieren, auch wenn sie nicht vorgeschrieben sind.
Ich schaue die Maschine enmal böse an, knie mich hin und klopfe mit dem Knöchel gegen die Nebelscheinwerferscheibe. Und siehe da, es wurde Licht!

Und wieder zwei Jahre Ruhe!
Prüfer: „Dann ist ja alles in Ordnung, ich hole die Plakette!“
Sage mir keiner, Motorräder hätten keine Seele. Und wenn sie älter werden, dann werden sie auch launisch!
Ich schmeiß mich hier gerade weg vor Lachen 😆
Herrlich. Ja, Maschinen haben eben doch eine Seele und manchmal rächen sie sich für evtl. zu wenig erhaltende Aufmerksamkeit 🫣🥴